Evangelische Trauung
Wenn Sie kirchlich heiraten möchten ist der Pfarrer ihrer Heimatgemeinde für Sie zuständig. Wenn Sie in einer anderen Kirche heiraten möchten und oder sich von einem anderen Pfarrer trauen lassen möchten, so ist dies jederzeit nach Absprache mit den betroffenen Parteien möglich.
Gehört ein Ehepartner nicht dem evangelischen Glauben an, ist also z. B. katholisch getauft, so ist es notwendig vom Pfarrer der Heimatgemeinde die Zustimmung zur Trauung einzuholen. (Dispens) Ohne diese Zustimmung wird die katholische Kirche die Trauung nicht anerkennen.
Nachdem Sie sich für einen Hochzeitstermin entschieden haben, wenden Sie sich an den Pfarrer Ihrer Gemeinde und klären mit diesem, ob Ihr Wunschtermin frei ist und die Trauung an diesem Tag stattfinden kann. In den nächsten Wochen werden Sie mehrere Traugespräche mit Ihrem Pfarrer führen, in denen unter anderem Ihre Beweggründe für und der Ablauf Ihrer Hochzeit besprochen werden.
Bevor Sie sich kirchlich trauen lassen können, müssen Sie sich (in Deutschland) standesamtlich trauen lassen. Sie bekommen vom Standesamt eine Bestätigung, dass die Trauung stattfinden wird bzw. die Heiratsurkunde, wenn die Trauung bereits vollzogen wurde.
Folgende Unterlagen benötigen Sie noch zusätzlich:
- Personalausweis/Pass
- Bescheinigung über die Anmeldung der standesamtlichen Trauung
- Heiratsurkunde der standesamtlichen Trauung
- Taufbescheinigung (max. 6 Monate alt)
- Konfirmationsbescheinigung
- wenn Sie nicht in ihrer Heimatgemeinde heiraten – Zession/Dimissoriale Konfirmationsbescheinigung
Wenn Sie sich evangelisch Trauen lassen, muss mind. ein Partner evangelisch sein. Außerdem müssen Sie verschiedenen Geschlechtes sein. Im Unterschied zur katholischen Trauung, sind bei der evangelischen Trauung keine Trauzeugen vorgeschrieben.
Auch in der evangelischen Kirche ist es nach wie vor üblich, die Trauung durch einen Aushang in der Kirche und im Gottesdienst bekannt zugeben.