Sonderurlaub beantragen
Bei einer Hochzeit haben Sie in der Regel Anspruch auf zwei Tage Sonderurlaub. Dasselbe gilt auch für die Hochzeiten von Kindern und Geschwistern, sowie z. B. die Goldene Hochzeit der Eltern.
Sonderurlaube werden vor allem in Tarifverträgen geregelt oder es gibt gesonderte Betriebsvereinbarungen. Je nach tariflicher Vereinbarung und Firma kann die Regelung zum Sonderurlaub variieren. Es besteht auch die Möglichkeit, dass im Arbeitsvertrag entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an die Personalabteilung oder Erkundigen Sie sich beim Betriebsrat wie es bei Ihrem Arbeitgeber geregelt ist.
Wenn Sie keine befriedigende Aussage erhalten, oder sogar Probleme mit Ihrem Arbeitgeber haben, können Sie sich auch von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht informieren lassen.